14. September 2017

Der erste Schritt der landwirtschaftlichen Ausbildung ist die Lehre, die üblicherweise im dualen System mit Lehrbetrieb und Berufsschule auf drei Jahre ausgelegt ist. Hier für ist keine bestimmte Schulbildung als Voraussetzung vorgeschrieben. Die Lehrzeit kann auf zwei Jahre verkürzt werden, wenn zuvor bereits erfolgreich eine Ausbildung absolviert oder die (Fach-)Hochschulreife erworben wurde. Für die einzelnen Ausbildungsjahre können ggf. auch unterschiedliche Betriebe gesucht werden. Detaillierte Informationen zu den Inhalten sind hier zu finden: Verordnung über die Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin (www.gesetze-im-internet.de).

Mit der bestandenen Prüfung zum/zur Landwirtschaftsgehilfen/in ist eine gute Grundlage für weitere beruflichen Schritte gelegt. Möglich ist der Weg zum/zur Landwirtschaftsmeister/in, zum/zur staatlich geprüften Wirtschafter/in, zum/zur staatlich geprüften Agrarbetriebswirt/in, zum/zur staatlich geprüften Natur- und Landschaftspfleger/in sowie Hochschulstudiengänge im Bereich Bachelor of Science (B.Sc.) und Master of Science (MSc.).

Für eine landwirtschaftliche Ausbildung sollte auf jeden Fall Interesse an moderner Technik, an Handwerk und betriebswirtschaftlichen Vorgängen, Nähe zu Tieren und Natur, verantwortungsvolles und selbstständiges Arbeiten, Freude an körperlicher Arbeit und biologisches Verständnis mitgebracht werden.

Mögliche Einsatzorte sind beispielsweise landwirtschaftliche Betriebe, Agrarfirmen, der Landhandel, Saatzucht- und Vermehrungsunternehmen, der öffentliche Dienst oder natürlich der eigene (Familien-)Betrieb.

Mehr Informationen zum Ausbildungsberuf Landwirt gibt es beispielsweise hier:
http://www.landwirtschaftskammer.de/bildung/
http://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/berufbildung/nav/824.html

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