16. Mai 2017

Milchkontrolle: Qualität im Fokus

Um die hohe Qualität des Lebensmittels Milch für den Verbraucher zu gewährleisten, werden regelmäßige Kontrollen am Produkt durchgeführt. Die Milch-Güteverordnung gibt den bundesweiten Rahmen dafür vor. Sie regelt, welche Parameter in welcher Häufigkeit bei der Milch kontrolliert werden müssen. Diese Verordnung wird dann auf Ebene der Bundesländer umgesetzt. In Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen finden die Untersuchungen gemäß der Milch-Güteverordnung in den von den Organisationen der Milchleistungsprüfung und Molkereien getragenen Laboren statt.

Die Untersuchungen umfassen jeweils den Fett- und Eiweißgehalt, die bakteriologische Beschaffenheit, den Gehalt an somatischen Zellen und den Gefrierpunkt. Je nach Qualität wird die Milch in die Güteklassen 1 und 2 eingestuft. In der Güteklasse 1 liegt die Auszahlung höher als in Güteklasse 2. Die Anpassung des Auszahlungspreises an die vom Milcherzeuger gelieferte Qualität gibt zusätzliche Anreize, die hohen Qualitäts- und Hygienestandards nicht nur zu gewährleisten, sondern noch zu steigern. Die regelmäßigen Milchkontrollen dienen zudem als betriebswirtschaftliche Hilfsmittel für das Management und die Fütterung der Milchviehherden in den Betrieben. Die tatsächliche Untersuchungshäufigkeit liegt meistens weit über den Mindestvorgaben. Auf freiwilliger Basis werden routinemäßig auch weitere Parameter wie Laktose- und Harnstoffgehalte sowie die fettfreie Milchtrockenmasse untersucht. Darüber hinaus unterliegen sowohl die Rohmilch von den Höfen als auch die fertigen Milchprodukte umfangreichen weiteren Untersuchungen im Rahmen der Eigenkontrollen der Molkereien.

Parameter

Kontroll-
anforderung

Basis für Auszahlungspreis *)

Erläuterungen

Fettgehalt

Monatlich mindestens 3 Proben

4,0 %

Der Fettgehalt kann in Abhängigkeit von Rasse und Fütterung von etwa 3,2 bis 6 % schwanken; der Durchschnitt liegt bei rund 4 %.
Eiweißgehalt

Monatlich mindestens 3 Proben

3,4 %

Der Eiweißgehalt schwankt im Normalfall zwischen 3,2 und 3,8 %; der Durchschnitt liegt etwa bei 3,4 %.
Bakteriologische Beschaffenheit

Monatlich mindestens 2 Proben,
zusätzlich mindestens 2 Proben auf Hemmstoffe

Keimgehalte
< 100.000 / ml,

keine Hemmstoffe

Zu den Hemmstoffen zählen alle Substanzen, die das Bakterienwachstum hemmen und zu Säuerungsstörungen etwa bei der Käseproduktion führen können, zumeist Antibiotika.
Gehalt an somatischen Zellen

Monatlich mindesten 2 Proben

< 400.000 somatische Zellen / ml

Somatische Zellen sind körpereigene Zellen wie etwa weiße Blutkörperchen.
Gefrierpunkt

Monatlich mindestens 1 Probe

Kontrolle auf unzulässige Streckung mit Wasser

Der Wassergehalt liegt im Durchschnitt bei 87–88 %.

*)     Zuschläge bei höherer bzw. Abschläge bei niedrigerer Qualität

Schlagwörter