Was steht auf der Verpackung von Trinkmilch?

6. September 2019

Um den Verbraucher sachgerecht zu informieren und vor Täuschung zu schützen, müssen auf Lebensmittelverpackungen verschiedene Angaben stehen. Welche Informationen Pflicht sind, wird in Deutschland in der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung gesetzlich geregelt. Manche Angaben sind jedoch für den Verbraucher nicht selbsterklärend.
Deshalb stellen wir im Folgenden die Kennzeichnungselemente von Trinkmilch vor:

© iStock/Landesvereinigung der Milchwirtschaft NRW e. V.

Mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (Verlinkung: Noch genießbar oder schon verdorben? Das Mindesthaltbarkeitsdatum bei Milch und Milchprodukten) – kurz MHD – garantiert der Hersteller, dass bis zu dem angegebenen Zeitpunkt das Lebensmittel bei ungeöffneter Verpackung und den angegebenen Lagerbedingungen seine qualitativen Eigenschaften wie Geruch, Geschmack, Farbe und Nährstoffe behält.

Der Mindesthaltbarkeitshinweis gibt zusätzlich zum Mindesthaltbarkeitsdatum die entsprechende Lagerbedingung an. Ein Beispiel: „bei +8 Grad Celsius mindestens haltbar bis: siehe Laschenprägung“.

Bei der Angabe zur Verkehrsbezeichnung erfährt der Verbraucher, um welche Milchsorte es sich handelt – zum Beispiel Vollmilch, fettarme Milch oder Magermilch.

Die Art der Wärmebehandlung unterscheidet, ob die Milch „pasteurisiert“ (für pasteurisierte und sterilisierte Milch) oder „ultrahocherhitzt“ wurde. Nach einer freiwilligen Selbstverpflichtung von Hersteller und Handel werden klassisch pasteurisierte Trinkmilchsorten mit dem Zusatz „traditionell hergestellt“ gekennzeichnet, während ESL-Milch die Angabe „länger haltbar“ trägt. Ultrahocherhitzte Milch ist durch den Buchstaben „H“ für „haltbare Milch“ deutlich zu erkennen.

Hier (Link zum Beitrag: Wegweiser durchs Milchregal) geht’s zu mehr Informationen zu den verschiedenen Milchsorten und den Wärmebehandlungsverfahren.

Die Angabe zum Fettgehalt: Der natürliche Fettgehalt von Vollmilch liegt zwischen 3,8 Prozent und 4,4 Prozent Fett, bei Vollmilch mit eingestelltem Fettgehalt bei 3,5 Prozent. Teilentrahmte Milch weist einen Fettgehalt zwischen 1,5 Prozent und 1,8 Prozent auf. Bei entrahmter Milch (Magermilch) ist keine Angabe des Fettgehalts notwendig.

Die Angabe, ob die Milch homogenisiert  wurde, ist freiwillig. Homogenisierung bedeutet, dass die Fettpartikel der Milch auf eine Größe von wenigen Mikrometern verkleinert werden. So wird das Absetzen von Milchfett an der Oberfläche vermieden.

Die Angabe der Füllmenge erfolgt bei Trinkmilch immer in Liter.
Auf jeder Lebensmittelverpackung muss eine Herstellerangabe zu finden sein. Das heißt, dass der Name und die Anschrift des Herstellers, des Verpackers oder des in der EU niedergelassenen Verkäufers angegeben werden muss.

Betriebe, die tierische Lebensmittel verarbeiten und in den Verkehr bringen, sind zulassungspflichtig und müssen auf der Produktverpackung ihr Identitätskennzeichen drucken. Mit diesem lässt sich nachvollziehen, wo das Milchprodukt zuletzt bearbeitet oder verpackt wurde. Bei dem Musterbeispiel DE-NW 000 bedeuten die Angaben:
DE = EU-Land Deutschland
NW = Bundesland Nordrhein-Westfalen
000 = Nummer der Produktionsstätte = Molkerei X
Die Zuordnung der Nummern zu den Produktionsstätten findet der Verbraucher ganz einfach im Internet.

Seit Dezember 2016 ist auch für Trinkmilch die Nährwertangabe Pflicht. Für alle wichtigen Infos rund um die Milchinhaltstoffe geht es hier entlang.

Das Zutatenverzeichnis informiert über die enthaltenen Zutaten. Sie müssen in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils aufgelistet werden. Da Trinkmilch nur Milch enthält, ist eine Zutatenliste nicht nötig. Werden der Trinkmilch Milcheiweiß, Mineralstoffe oder Vitamine zugesetzt oder handelt es sich um laktosefreie Milch, so muss dies auf der Verpackung deutlich lesbar angegeben sein.

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