Noch genießbar oder schon verdorben? – Das Mindesthaltbarkeitsdatum bei Milch und Milchprodukten

3. Dezember 2018

© iStock/cyano66

Jährlich landen in Deutschland pro Kopf etwa 82 Kilo noch genießbarer Lebensmittel im Müll – ein Grund hierfür ist u. a. ein abgelaufenes Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD). Was viele nicht wissen: Das MHD ist kein Verfallsdatum!

 

MHD versus Verbrauchsdatum

Das MHD gilt für Lebensmittel in der geschlossenen Verpackung und wird vom Hersteller festgelegt. Es gibt an, bis zu welchem Datum der Hersteller die einwandfreie Qualität eines Lebensmittels bei sachgerechter Aufbewahrung garantiert. In der Regel können Milchprodukte – vor allem gesäuerte wie Joghurt – noch eine Zeit lang nach dem angegebenen Datum verzehrt werden.

Bei einem abgelaufenen MHD sollte das Produkt vor dem Verzehr mit allen Sinnen getestet werden. Solange es nicht merkwürdig aussieht, riecht oder schmeckt, ist das Lebensmittel weiterhin zum Verzehr geeignet.

Anders verhält es sich mit dem Verbrauchs- oder Verfallsdatum, welches durch die Worte „Zu verbrauchen bis“ zu erkennen ist. Wird dieses überschritten, sollte das Produkt wegen möglicher Gesundheitsrisiken nicht mehr verzehrt werden. Zum Beispiel muss eine Vorzugsmilch (eine Rohmilch) höheren Hygieneanforderungen gerecht werden als wärmebehandelte Trinkmilch und deshalb nach ihrer Abfüllung im Milcherzeugerbetrieb nach maximal 4 Tagen verbraucht worden sein.

Sobald Verpackungen geöffnet wurden, hat sowohl das MHD als auch das Verbrauchsdatum keine Gültigkeit mehr und das Lebensmittel sollte zügig verbraucht werden.

 

Wie erkenne ich den Verderb von Milch und Milchprodukten?

Bei frischen Milchprodukten stellt man schnell fest, ob sie noch zum Verzehr geeignet sind. Riecht oder schmeckt die Milch sauer, ist die Konsistenz flockig oder klumpig oder bildet sich sogar Schimmel an der Verpackung, dann sollte die Milch entsorgt werden. Bei gesäuerten Milchprodukten wie Joghurt und Buttermilch ist der Schimmel- oder Hefebefall das ausschlaggebende Kriterium. Wenn Joghurt bitter schmeckt oder klumpig geworden ist, gehört er ebenfalls in den Müll. Butter wird bei ihrem Verderb ranzig. Bei Käse ist weißer Schimmel in der Regel Folge einer Übertragung von Weichkäse-Schimmelkulturen und kann nach großzügigem Wegschneiden der befallenen Stellen noch gegessen werden. Mit grünem oder schwarzem Schimmel befallener Käse sollte jedoch ganz entsorgt werden.

 

Haltbarkeit verlängern

Der beste Weg, um einen vorschnellen Verderb von Lebensmitteln zu vermeiden, ist eine richtige Lagerung. Milchprodukte sollten üblicherweise im Kühlschrank aufbewahrt werden. Weitere Informationen zu diesem Thema sind hier zu finden.

Schlagwörter