5. Februar 2019

Blauzungenkrankheit: für den Menschen ungefährlich

Blauzungenkrankheit aus Sicht eines Milchviehhalters Video: Wie gefährlich ist die Blauzungenkrankheit?

Wichtig zu wissen: Menschen und Tiere, wie Hunde oder Katzen, sind von der Blauzungenkrankheit nicht betroffen. Auch der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten ist ohne Bedenken möglich. Darauf weist das LANUV, das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, in einer aktuellen Verlautbarung hin.[1]

Anfällig für die Blauzungenkrankheit sind nach Aussage des LANUV Rinder, Schafe, Ziegen, eventuell andere Wiederkäuer, wie wild lebende Arten, sowie Neuweltkameliden wie Lama, Alpaka, Vikunja und Guanako. Die Krankheit wird durch Viren ausgelöst, die von blutsaugenden Mücken der Gattung Culicoides (Gnitzen) übertragen werden können. Eine Übertragung von Tier zu Tier erfolgt nicht! Tierhalter, bei denen eines oder mehrere Tiere betroffen sind, müssen den Ausbruch bei der zuständigen Kreisveterinärbehörde anzeigen.

Eine akute Erkrankung zeigt sich bei Rindern z. B. in Entzündungen der Zitzen­haut und der Schleimhäute im Bereich der Augenlider, der Maulhöhle und der Genitalien. An Maul und Zunge kann es zur Ablösung von Schleimhautpartien kommen und am Klauenkronsaum sind mitunter Blasen zu sehen. Die Krankheit ist für Rinder nicht tödlich; wieder genesene Tiere sind weitestgehend immun. Allerdings ist der Verlauf schmerzhaft und meist mit wirtschaftlichen Einbußen für den Halter verbunden.

Sowohl das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als auch die Ständige Impfkommission Veterinär (StIKo Vet) empfehlen den Haltern von Rindern und kleinen Wiederkäuern aufgrund des Seuchengeschehens in Europa, ihre Tiere freiwillig gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen.[2] Tierhalter mit betroffenen Tierarten sollten sich deshalb möglichst umgehend an ihre Tierärzte wenden und mit ihnen abstimmen, welche und wie viele Tiere geimpft werden sollen.

In Deutschland muss die Impfung durch das zuständige Veterinäramt genehmigt werden. Der Tierhalter hat der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle jede Impfung gegen Blauzungenkrankheit innerhalb von sieben Tagen nach der Durchführung der Impfung unter Angabe der Registriernummer seines Betriebs, des Datums der Impfung und des verwendeten Impftoffes mitzuteilen.

Hintergrund:

Die Blauzungenkrankheit gilt als Tierseuche und stammt ursprünglich aus Afrika, hat sich aber inzwischen weltweit verbreitet. Seit 2006 wurden auch in verschiedenen Ländern Europas Ausbrüche erfasst. Das FLI stellt monatlich Informationen zur Verbreitung zur Verfügung.[3]

Nach umfangreichen Bestandsimpfungen galt Deutschland zwischen Februar 2012 und Dezember 2018 als offiziell frei von der Blauzungenkrankheit. Im Dezember 2018 und im Januar 2019 wurde das Blauzungenvirus (Serotyp 8, BTV-8) allerdings zunächst in Baden-Württemberg mehrfach im Rahmen von Routineuntersuchungen gefunden, obwohl die betroffenen Rinder und Kälber klinisch unauffällig waren.

Wird der Erreger im Blut gefunden, kann er über die Mücken weitergegeben werden und damit für eine Ausbreitung der Krankheit sorgen. Dies ist auch in der kalten Jahreszeit möglich, da Mücken in warmen Ställen überwintern. Daher gelten solche Nachweise auch ohne klinische Symptome als Ausbruch. Hinzu kommt, dass es durch die Mücken bei steigenden Außentemperaturen zu einer weiteren Verbreitung der Krankheit über die Stallgrenzen hinaus kommen kann. Deshalb wird schon bei einem alleinigen klinischen Nachweis dringend zur Impfung geraten.

Als Reaktion auf die amtliche Feststellung eines Ausbruchs richtet die zuständige Behörde eine Restriktionszone mit einem Radius von mindestens 150 km ein, in der alle gehaltenen Wiederkäuer an die jeweils zuständige Behörde gemeldet werden. Zudem gelten Verbringungs- und damit Handelseinschränkungen. Aufgrund eines positiven Befunds am 11. Januar 2019 im Kreis Trier-Saarburg in Rheinland-Pfalz wurde eine Restriktionszone ausgewiesen, die gesamt Rheinland-Pfalz sowie Teile von NRW betrifft.

Infos zur Blauzungenkrankheit aus Sicht eines Milchviehhalters gibt es hier:

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[1] https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/tiergesundheit/tierseuchenbekaempfung/tierseuchen/blauzungenkrankheit/

[2] https://www.lkvbw.de/tierkennzeichnung/blauzunge-kenn.html

[3] https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/blauzungenkrankheit/

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