22. Februar 2017

Kein Pfand auf Milchpackungen!

Die Schlagzeilen, ausgelöst durch eine Pressemitteilung, waren groß; die Empörung reichte von Flensburg bis zum Bodensee: Der Bundesrat habe vorgeschlagen, „die Pfandpflicht auf Milchverpackungen sowie Weinflaschen oder Saft auszudehnen“.

Sollte dies stimmen, wäre es in der Tat verheerend und würde die Vernunft kassieren, die selbst den damaligen Bundesumweltminister Jürgen Trittin überzeugte, als er 2003 das „Dosenpfand“ einführte, zugleich aber eine Ausnahmeregelung für Verpackungen von Milch und Milchgetränken festschrieb.

Es stimmt aber nicht: Der vorliegende Gesetzesentwurf verschiebt den Ansatz für eine Bepfandung zwar von der Art des Getränks zur Art der Verpackung (etwas, wofür Kritiker der Pfandregelung in 2003 noch vergeblich kämpften).

Ausdrücklich aber schreibt der vom Bundesministerium ausgefertigte und im Bundesrat diskutierte Entwurf unter Abschnitt 6 („Getränkeverpackungen“), § 31 („Pfand- und Rücknahmepflichten für Einwegverpackungen“), Abschnitt 4, Ziffern 4,5 und 7 sowohl Ausnahmeregelungen für die gängigsten Milchverpackungen, als auch ausdrücklich für  „Milch und Milchmischgetränke mit einem Milchanteil von mindestens 50 Prozent“ sowie „sonstige trinkbare Milcherzeugnisse, insbesondere Joghurt und Kefir“ fest.

Wie es zu der Falschmeldung kam, ist nicht bekannt. Fest steht: Der ökologisch sinnvolle Weg einer Entsorgung von Milchverpackungen führt auch weiterhin über die gelbe Tonne oder den gelben Sack.

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