5. Juli 2018

Milchgüteprüfung

Um die hohe Qualität unserer Milchprodukte zu gewährleisten, wird bereits die von den Milchsammelwagen auf den Höfen gesammelte Milch regelmäßig beprobt und kontrolliert. Bundesweit gibt die Milch-Güteverordnung den Rahmen dafür vor. Sie regelt, auf welche Parameter in welcher Häufigkeit untersucht werden muss. Die Untersuchungen gemäß der Milch-Güteverordnung finden in den von den Organisationen der Milchleistungsprüfung getragenen Laboren statt. Alle von den Fahrern der Milchsammelwagen abgegebenen Milchproben werden auf den Fett- und Eiweißgehalt, die bakteriologische Beschaffenheit, den Gehalt an somatischen Zellen (Körperzellen) sowie den Gefrierpunkt untersucht. Sobald in der Anlieferungsmilch Hemmstoffe, mehr als 100.000 Keime oder mehr als 400.000 somatische Zellen je ml festgestellt werden, muss dies dem Milcherzeuger unverzüglich mitgeteilt werden.

Die Labore übermitteln die Ergebnisse der Milchgüteuntersuchungen an die Molkereien, welche diese dann für jeden Lieferanten bei der Berechnung des Auszahlungspreises berücksichtigen. Der Grundpreis je kg Milch bezieht sich in Deutschland auf einen Fettgehalt von 4,0 Prozent und einen Eiweißgehalt von 3,4 Prozent. Höhere Fett- und Eiweißgehalte werden mit entsprechend höheren Auszahlungspreisen honoriert.

Für die Verbraucher bedeutet all das: Milch hat verlässlich und sicher die gleichbleibend hohe Qualität!

Schlagwörter