23. Januar 2019

Im Juni 2016 hat der Bundesrat einen Beschluss auf den Weg gebracht, in dem ein gesetzliches Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern gefordert wird. Das Thünen-Institut hat sich deshalb im Auftrag des BMEL mit der Frage befasst, wie sich ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Milchkühen auf davon betroffene landwirtschaftliche Betriebe auswirken würde. [1]

Die Studie des Thünen-Instituts beruht auf Daten aus der Landwirtschaftszählung 2010, in der auch Informationen zu Haltungsverfahren und Weidegang erfasst wurden. Danach wurden im Jahr 2010 bundesweit mit rund 650.000 Kühen auf insgesamt etwa 31.500 Betrieben etwa 15 Prozent aller Milchkühe ganzjährig in Anbindehaltung gehalten. In einer Hochrechnung für 2027 wären nach Einschätzung der an der Studie beteiligten Wissenschaftler voraussichtlich noch 13.500 Betriebe mit insgesamt etwa 270.000 Milchkühen von einem Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung betroffen.

Die Studie nennt mit dem Angebot von Weidegang, dem Bau eines Laufhofs, dem Umbau des Anbindestalls zum Laufstall oder dem Neubau eines Laufstalls verschiedene Möglichkeiten, um das jeweilige Haltungsverfahren besser auf die Bedürfnisse der Tiere auszurichten. Allerdings bestimmen der Standort und die Bedingungen des Einzelbetriebs, ob und welche Maßnahmen überhaupt umsetzbar sind. Entsprechend ermitteln die Autoren auf Basis von Literaturangaben auch sehr unterschiedliche Kosten, die für eine Umgestaltung aufgebracht werden müssten.

Ein Ausstieg aus der ganzjährigen Anbindehaltung würde „die betroffenen Betriebe zwischen 0,26 und 13,42 ct/kg Milch kosten. Bei einem durchschnittlichen Auszahlungspreis der Molkereien von 27,2 ct/kg Milch im Jahr 2016 und 36,6 ct/kg im Jahr 2017 kann sich ein Verbot somit erheblich auf die Rentabilität der betroffenen Betriebe auswirken“, lautet die klare Aussage der Studie.

Vor diesem Hintergrund kommen die Autoren zu dem Schluss, „dass ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung selbst mit einer flankierenden Förderung den Strukturwandel beschleunigen wird. Um das Verbot möglichst sozialverträglich zu gestalten, sollte den Betrieben eine ausreichend lange Übergangsfrist gewährt und das Verbot mit attraktiven Fördermaßnahmen flankiert werden.“ Auch Härtefallregelungen für Höfe, die in absehbarer Zeit den Betrieb einstellen, sollten erwogen werden, so die Autoren.

In der Folge dieses Verbots werden voraussichtlich verstärkt kleine und mittlere Familienbetriebe aus der Milchviehhaltung ausscheiden – die Betriebe, die politisch und gesellschaftlich oft als das wünschenswerte Ideal genannt werden.

[1] https://www.thuenen.de/media/publikationen/thuenen-workingpaper/ThuenenWorkingPaper_111.pdf

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