Markenbutter

16. Dezember 2015

Butter-Klassifizierung nach Handelsklassen
Gemäß der Butterverordnung von 1997 (ButterV) bestehen in Deutschland für inländische Butter folgende Handelsklassen:

„Deutsche Markenbutter“ darf in einer Molkerei nur unmittelbar aus pasteurisierter Sahne hergestellt werden. Sie muss bei einer Butterprüfung, bei der die sensorischen Eigenschaften wie Aussehen, Geruch, Geschmack, Textur sowie Wasserverteilung und Streichfähigkeit geprüft werden, mit mindestens 4 von 5 erreichbaren Punkten für jede der genannten Eigenschaften bewertet werden.

„Deutsche Molkereibutter darf in einer Molkerei nur unmittelbar aus pasteurisierter Sahne oder Molkensahne hergestellt werden und muss bei einer Butterprüfung mit mindestens 3 von 5 erreichbaren Punkten für jede der geprüften Eigenschaften bewertet werden.

Die Verwendung einer Handelsklassenbezeichnung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern freiwillig. Sie setzt eine bestimmte Qualität der Butter voraus, die amtlich überprüft wird.

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