Rohmilch

16. Dezember 2015

Als Rohmilch bezeichnet man die frische, unbehandelte Kuhmilch.

In der Europäischen Union wird durch die Verordnung 853/2004 die Definition von Rohmilch gesetzlich geregelt. Demnach ist Rohmilch „das unveränderte Gemelk von Nutztieren, das nicht über 40 Grad Celsius erhitzt und keiner Behandlung mit ähnlicher Wirkung unterzogen wurde“.

Rohmilch muss als unbearbeitete Milch bei der Gewinnung, Lagerung und Abgabe besonders hohen Anforderungen hygienischer Art genügen. Rohmilch muss stets kühl (

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