Milchquote

16. Dezember 2015

Unter Milchquote versteht man das Kontingent bzw. die Menge der Milch, die ein Milcherzeuger produzieren darf. Am 1. April 2015 ist das EU-Milchquotensystem nach 31 Jahren ausgelaufen.

Warum wurde die Milchquote eingeführt?
In den 1980er Jahren produzierten die Bauern immer mehr Milch und Butter. Der Grund dafür war, dass die Europäische Gemeinschaft (EG) die Mengen, die die Bauern auf dem freien Markt nicht verkaufen konnten, zum Garantiepreis aufkaufte.

Die EG lagerte die Überschüsse ein, um sie später verkaufen zu können. Diese enormen Lagerbestände bezeichnete man als „Milchseen“ und „Butterberge“.

Einführung der Milchquote 1984

Um den Markt vor einer weiteren Überproduktion an Milch zu schützen und damit durch eine Begrenzung der angebotenen Milchmenge die Preise für den Erzeuger stabil zu halten, führte die

Europäischen Gemeinschaft (EG), ab 1993 die Europäische Union (EU) 1984 die „Milchquote“ ein.

 

Milchquotenjahr

Die erste Milchquote wurde im Rahmen einer Europäischen Verordnung für den Zeitraum vom 2. April 1984 bis 31. März 1985 festgesetzt. Der Geltungszeitraum vom Monat April bis zum März des Folgejahres setzte sich fort, man sprach daher gemeinhin auch vom Milchquotenjahr.

 

Wer hat die Milchquote eingeführt?

Verantwortlich für die Einführung der Milchquote und die Festlegung der Obergrenzen der Milchproduktion für jedes einzelne Mitgliedsland der EG war der EG-Ministerrat. Der Ministerrat orientierte sich dabei an der Milchproduktion der EG-Mitgliedstaaten im Jahr 1981. Er verbot den Ländern mehr Milch herzustellen, als sie in diesem Jahr produziert hatten.

 

Mit der Milchquote handeln – Milchquotenbörse

Die Lieferung und der Verkauf von Milch an Molkereien war bis zum Ende des Milchquotensystems nur denjenigen Milcherzeugern erlaubt, die eine solche Milchquote zugeteilt bekommen und erworben haben, folglich die Erlaubnis besaßen, eine bestimmte Menge Milch zu produzieren. Milcherzeuger im Besitz dieser Erlaubnis konnten ihre Rohmilch dann auf einem staatlich organisierten Handelsplatz, der Milchbörse oder auch Milchquotenbörse, den Molkereien anbieten und verkaufen.

 

Wenn ein anderer Landwirt seinen Betrieb vergrößern und mehr Milch produzieren wollte, brauchte er nicht nur einen größeren Stall und zusätzliche Milchkühen, sondern auch eine höhere Milchquote. Er „ging“ an die Börse und kaufte die Milchquote eines „Anbieters“ oder erwarb durch den Kauf oder die Pacht eines anderen Betriebes diese Lieferrechte hinzu.

 

Wie funktionierte die Milchquote?

Für die Errechnung der ersten Milchquote legte der EG-Ministerrat die Milchproduktion seiner Mitgliedstaaten aus dem Jahr 1981 plus 1 Prozent zu Grunde. Daraus ergab sich eine Tabelle, auf der für jeden Mitgliedstaat der EG (heute EU) die Menge an Milch verzeichnet war, die am Ende des Geltungsjahres nicht überschritten werden durfte. Für die damalige Bundesrepublik Deutschland war das im Geltungsjahr 1984/85 eine Menge von 23.248.000 Tonnen Milch. Das sind 23,25 Milliarden Kilogramm.

 

Vom Liter zum Kilo

Die Milchquote wurde in einer Gewichtseinheit abgerechnet – in Tonnen, aber Milch wird in Litern geliefert. Um von Litern auf Kilos zu kommen wurde ein Umrechnungsfaktor von 1,02 festgelegt. Das bedeutet: Ein Liter Milch entspricht 1,02 Kilogramm Milch. Dieser „Umrechnungskurs “ wurde auf nationalstaatlicher Ebene festgesetzt.

 

Zwei Modelle

Um die Quote auf die Milchproduzenten aufzuteilen, hatte die EG zwei Modelle erarbeitet. Bei Modell 1 („Produktionsquote“) teilte der Mitgliedstaat die Quote auf die Milchbetriebe auf und begrenzte so die Menge Milch, die der einzelne Landwirt produzieren konnte.

 

Bei Modell 2 („Verarbeitungsquote“) teilte der EU-Mitgliedstaat die Quote auf die Molkereien auf, d. h. er begrenzte die Milchmenge, welche die Molkereien verarbeiten konnten. Während sich die Bundesrepublik Deutschland für die Anwendung der „Produktionsquote“ entschied, wendeten die meisten anderen Mitgliedstaaten der EU das Modell 2 an, die sogenannte „Verarbeitungsquote“.

 

Die Superabgabe

Wurde am Ende des Milchquotenjahres festgestellt, dass in einem Mitgliedsland die Milchquote überschritten wurde, musste die Regierung dieses Landes eine Strafe an den Haushalt der Europäischen Union (früher Haushalt der EG) zahlen. Das Geld dafür zogen die Regierungsstellen wieder von den Betrieben ein, die zu viel Milch geliefert haben. Anhand der festgehaltenen Lieferdaten konnte genau festgestellt werden, welcher Betrieb seine Milchquote überschritten hatte. Damit die Betriebe sich an die Quote hielten, und daher auch die Staaten sich an die Milchquote halten konnten, hatte die EU die Superabgabe sehr hoch angesetzt. So hoch, dass sich eine Überproduktion an Milch für die Erzeuger nicht (mehr) lohnte. Bei einem durchschnittlichen Erzeugerpreis von 37,58 Euro pro 100 Kilogramm Milch im Jahr 2014 betrug die Strafabgabe für dieselbe Menge 27,83 Euro. Durch Verrechnung von Überlieferungen und Unterlieferungen von Milchquoten (der sogenannten Saldierung) reduzierte sich dieser Betrag in der Regel aber für den einzelnen Milcherzeuger.

 

Auslaufen der Milchquote bis 2015

Seit dem 1. April 2015 dürfen die Landwirte wieder ohne Einschränkungen Milch produzieren. Die Milcherzeuger müssen es jedoch schaffen, ihre Milchmengen auf dem dann vollkommen freien und von keinen staatlichen Eingriffen beeinflussten Markt zu verkaufen.

 

 

Weitere Informationen:

Verordnung zur Durchführung der EG-Milchquotenregelung (Milchquotenverordnung-MilchQuotV) vom 11. Mai 2011 (BGBl. 2011 Teil I, Nr. a21, S. 775)

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